Künstlersozialkasse – Nachzahlung

20 postings:
Goodfellas90

Goodfellas90

#1

Liebes Forum, Ich wollte mich mal umhören, ob Nachzahlungen bei der KSK normal sind bzw. ob ähnliche Erfahrungen gemacht wurden.

Kurz zu meinem Fall: Mein „Kontostand“ (so ganz leuchtet mir diese Bez. nicht ein) bei der KSK beträgt 570 Euro, das scheint der Zahlungsrückstand zu sein. Diesen Betrag soll ich nun überweisen. Ich frage mich: wie kommt dieser Betrag zustande? (auf meine Mails/Briefe bislang keine Rückmeldung der KSK). Bin ich evtl. einer von den 10 000, bei denen jährlich eine KSK-Stichproben-Überprüfung durchgeführt wurde? Oder hatte ich vergangenes Jahr weit mehr verdient als beim vorraussichtl. Jahresarbeitseink. angegeben?

Bin dankbar für jeden Tipp und Erfahrungswert, Gruß

#2

Naja im Grunde sind Sie selbst verantwortlich dafür, wenn sie kreative Leistungen einkaufen, dass bei der KSK zu melden. Da sonst evtl. höhere Nachzahlungen entstehen können. Das ist unerheblich, ob Sie eine kreative Leistung von jemanden einkaufen, der vielleicht gar nicht bei der KSK ist oder bei jemanden, der Mitglied ist. Ich bin z.B. kein Mitglied, aber so ganz leuchtet mir das auch nicht ein. Der Anteil ist aber relativ überschaubar. Aber ich würde mich einfach mal mit der KSK in Verbindung setzen.

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Martin Hoffmann

Hoffmann, Martin

#3

Jede Firma, Creativ-Agentur, Verlag, etc., der als Auftraggeber Creative Dienstleistungen einkauft, oder einkaufen könnte, ist zur KSK Abgabe verpflichtet und ist hier ganz klar im Fokus regelmässiger, stichprobenartiger Überprüfungen. Und das ist auch richtig so, denn die KSK, die eine eminent wichtige Instituion für alle künstlerisch publizistisch tätigen Kreative und Künstler sind, finanziert sich ausschließlich durch diese Pflichtabgabe in Kombination mit staatlichen Zuschüssen. An den Mitglidern selbst wird ja nicht verdient, im Gegenteil, die KSK gibt hier ja den KSK Beitrag zusammen mit dem „Arbeitgeberanteil“ an Renten- u. Krankenkassen weiter. Keine Ahnung, wie hoch der prozentuale AbgabeAnteil ist, am besten mit der KSK in Kontakt treten.

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#4

Ob das richtig und normal ist sei mal dahingestellt. Das führt lediglich dazu, dass man diese Kreativen nicht mehr beauftragt Das Kommentar auf der KSK Seite, das man auch zur Zahlung gebeten wird, wenn man Kreativleistungen von einem Nicht-Ksk Mitglied erhalten hat, ist schlichtweg ne Sauerei, denn ich als Nichtmitglied zahle meine Krankenkassenbeitrage selbst und dann hat ein Kunde auch nix mit der KSK zu schaffen… Das is dasselbige leidige Thema wie mit den Rundfunkgebühren. Euch werden Regeln vorgelegt und ihr nehmt die einfach mal so hin, kein Wunder dass Papa Staat mit euch macht was er will.

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Martin Hoffmann

Hoffmann, Martin

#5

Jau…det kann man so seh’n, da is sicher was dran. Das Ding ist, dass die KSK davon ausgeht, dass jeder, der im creativ künstlerischem Bereich freiberuflich Aufträge entgegen nimmt, eigentlich verpflichtet ist, der KSK bei zu treten. Zum einen legt sie sich nur selbst Steine in den Weg durch ein mühseliges und strenges Aufnahmeverfahren, da die Grenzen bei vielen Grafikern verschwimmen…ist mein Design noch schöpferisch-künstlerisch, oder nur eine Dienstleistung. Dann nämlich bin ich in den Augen des Finanzamtes Gewerbetreibender und als Gewerbesteuerpflichtiger eingestuft, und ich kann mich in die KSK nur einklagen. Und ein Mindestjahreseinkommen darf man auch nicht unterschreiten. Ich kenne im Bekanntenkreis aktuell genau so einen Fall. Viele Freiberflich Creative, vor allem Berufsanfänger, haben auch von der KSK nie was gehört, hier sollte man sich einfach richtig und umfassend bei Berufsorfanisationen informieren, bevor man startet. Denn klar finde ich auch nur fair, dem Auftraggeber eine KSK Abgabe zu berechnen, wenn sein Auftragnehmer selbst Miglied in der KSK ist.

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#6

Das stimmt nicht, man ist nicht verpflichtet der KSK beizutreten das ist absoluter Schwachsinn. Man kann sich jederzeit freiwillig pflichtversichern und seine Beiträge selbst bezahlen. Und wenn du mal ins 6. SGB schaust da stets genau drin wer wie und wann rentenversicherungspflichtig ist. Die ksk ist keine Pflicht

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#7

Fair, fair, was kann der Kunde dafür, hier wird wieder ein staatlicher Pfichtmechsnismus kreiert, der die Kranken und Rentenkassen füllen soll, ist es denn fair, dass die KSK im Grunde selbst nur kassiert, der Kunde der aber selbst Beiträge und Steuern bezahlen muss und sozialvericherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt dann da auch nochmal in die Tasche greifen soll,. Kapierst du es nicht, Papa Staat will keine selbständigen, er braucht brave Arbeiter Sklaven, die sein System am laufen halten und schön einzahlen. Die Hürden für selbständige sind einfach mies. Fängt schon bei der Krankenkasse an, die mindestbemessungsgrundlage die ständig steigt, das man ja nicht mit wenig Geld auskommt und arbeiten muss

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#8

Es wäre natürlich anzuraten, als Künstler oder Publizist in die KSK zu gehen, sofern manche von Ihnen sowieso rentenversicherungspflichtig sind. Und klar da spart man sich dann einiges. Aber Pflicht ist es nicht.

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Martin Hoffmann

Hoffmann, Martin

#9

Paragraph 11 KSGV: Jeder als Künstler o. Publizist Tätiger, der seinen Lebensunterhalt ausschließlich mit dieser Tätigkeit bestreitet, unterliegt ausnahmslos der Versicherunfspflicht. Es gibt in deren Paragraphen niedergeschriebene Ausnahmefälle (Z.Bsp. bei Einnahmen durch andere berufliche Tätigkeiten im Nebenerwerb, die der Krankenpflichtversicherubg unterliegen etc…) Steht alles auf deren Homepage. Einfach mal lesen und richtig informieren

#10

Versicherungspflicht schon, aber die KSK ist ja nicht die Versicherung, was machen denn dann die, wie du schon sagtest die weniger verdienen und von der KSK nicht aufgenommen werden, die müssen sich nämlich selber versichern… Eine Pflicht zur Versicherung besteht aber nicht zum beitritt in die KSK.

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#11

Du bist nicht bei der KSK versichert, sondern über die KSK versichert, das ist ein Unterschied

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#12

Klar besteht die Pflicht aber es reißt dir auch keiner den Kopf ab wenn du dich anderweitig selbst versicherst

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#14

Es widerspricht sich halt vehement, indem sie sagen es besteht versicherungspflicht und andererseits müssen bestimmte voraussetzungen erfüllt sein, um aufgenommen zu werden, völliger Schwachsinn meiner Meinung…

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#15

Aber sei doch froh, wenn du aufgenommen wirst, sparst dir 50 % der Beiträge

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Goodfellas90

Goodfellas90

#16

„mühseliges und strenges Aufnahmeverfahren“…das betrifft nicht nur das Aufnahmeverfahren. Die Mühlen mahlen langsam bei der KSK. Evtl ist die KSK auch nur schlicht notorisch unterbesetzt – anders sind 8-wöchige Wartezeiten auf kurze, simple Mail-Anfragen (keine komplizierten Sachverhalte) nicht zu erklären. So denn überhaupt mal eine Rückmeldung erfolgt. Ein schwerfälliges, überladenes Konstrukt. Dennoch gut und wichtig, dass es die KSK gibt – trotz allem

(Aber sei doch froh, wenn du aufgenommen wirst, sparst dir 50 % der Beiträge Das stimmt 😀 Viele wollen rein, nicht alle kommen rein.

„es besteht versicherungspflicht“ Das ist korrekt. Falls jemand künstlerische oder publiz. Leistungen im Sinne/nach Def. der KSK ausübt, dann MUSS die Künstlersozialkasse von Gesetzeswegen her diese Person versichern. Ob die Person dass dann auch wahrnimmt, ist eine andere Frage. Betrifft KV, PV, RV…falls man mit einer nicht-künstlerischen Tätigkeit über eine festgelegte Grenze kommt, so muss man sich (privat oder freiwillig) krankenversichern. Die RV bleibt über die KSK bestehen

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#17

(falls man mit einer nicht-künstlerischen Tätigkeit NEBENHER noch Einnahmen generiert)

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#18

Ausnahme: geringfügige Beschäftgung/Mini-Job als Ergänzung zur (hauptberufl.) ausgeübten Künstler-Tätigkeit. Dann bleibt der volle Versicherungsschutz erhalten

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Martin Hoffmann

Hoffmann, Martin

#19

…meine Worte…Haupteinnahmen mit künstlerisch publizistischer Tätigkeit gleich Pflichtmitgliedschaft in der KSK. Und ja…auch ich hatte 6 bis 8 Monate gewartet, bis meine Aufnahme durch war… Aber jeder, der aufgenommen ist, sollte froh sein drin zu sein und schauen, das er fernbleibt. Die Übernahme der Hälfte von Kv, Pv und Rv Beiträge ist ja wohl eine echte Option zu einer Privaten Kv…vor allem im Rentenalter.

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