Freiberufliche Grafikdesignerin

4 postings:
Anja Becker

Becker, Anja

#1

Hallo,
ich bin im Moment am überlegen und mich am Informieren, was ich alles für eine Selbstständigkeit brauche.
Vllt könnt ihr mir ein paar Fragen beantworten. Im voraus schon einmal Danke für die Hilfe.

Brauche ich ein Geschäftskonto? Wo liegt die Grenze zwischen Privat- und Geschäftskonto?
Reicht es wirklich aus „nur“ den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ vom Finanzamt auszufüllen und einzureichen?
Wie macht ihr es mit der Adobe Cloud?

Beatrice Dommenz

Dommenz, Beatrice

#2

Hier häng ich mich mal ran 😀 Meine Gretchen-Frage an die Grafikdesigner: Stundensatz? 35−40€ fordern die Agenturen frei nach Durchschnitt, aber das scheint mir etwas wenig…

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#3

Naja du brauchst eigentlich nicht viel.

  • Zuerst, wenn du freiberuflich als Grafikerin arbeiten willst, muss das Finanzamt das erstmal anerkennen, dann kannst du freiberuflich als Grafikerin arbeiten.

Ausgenommen sind dann halt gewerbliche Tätigkeiten, wie z.B. der Online Verkauf von digitalen Gütern, z.B. Grafik-Templates. Wenn dann dürfen sie nur 3% ausmachen.
Also wenn das Finanzamt die Freiberuflichkeit genehmigt,dann ist das in Ordnung, sagt auch das Gewerbeamt.

  • Dann musst du nur noch abwarten auf deinen Bescheid und fertig.

kannst dich evetl. noch für die Kleinunternehmerregelung entscheiden.
Von da an darfst du Rechnungen schreiben und Aufträge annhehmen.

Ansonsten musst du eigentlich nix weiter beachten. Du musst lediglich deine Steuer machen, bei Kleinunternehmerregelung musst du nur die einfache Buchführung in Form der Einnahmeüberschussrechnnung, Anlage S, das wars eigentlich schon.

Wenn du für Firmen in Europa Aufträge annehmen willst, kann sein dass du dann evtl. ne UmsatzsteuerID brauchst. Frag da aber nochmal nach.

Was meinst du mit, wie wir das mit Adobe Cloud machen? Naja die musst du halt mieten und die Kosten dann am Jahresende in der EÜR als Ausgabe deklarieren.
kauf dir dazu aber lieber ein Buch : z.B EÜR für Dummies.
Alles relative easy…bei doppelter Buchführung wirds schon etwas schwieriger und ohne Kleinunternehmerregelung kommt halt die sache mit der Umsatzsteuerdazu, alle 3 Monate, jährich, Vorrauszahlung usw…
also am Anfang kannst ja erstmal die Kleinunternehmerregelung nehmen.

Falls das Finanzamt es nicht anerkennt die Freiberuflichkeit, dann melde einfach ein Gewerbe an kostet etwa 40 Euro und nimm die Kleinunternehmrregelung in Anspruch und du hast das gleiche wie mit der Freiberuflichkeit und kannst dann auch noch verkaufen, musst aber alles bei der Anmeldung angeben z.B. Grafik-Design mit Verkauf von digitalen Gütern im visuallen Bereich usw…die beraten dich sehr gut..
Dann kommt nur noch der IHK Beitrag hinzu. bis 5200 Euro Gewinn musst du nichts bezahlen und darüber bis etwa 16000 Gewinn lediglich 50−60 Euro jährlich…

Beides ist wirklich ähnlich und mit wenig Aufwand verbunden. Aufwändig wirds dann etwas wenn du digitale Waren international verkaufst über deinen eigenen Onlineshop…dann brauchst du noch MOSS für die Mehrwertsteuerverteilung in die EU-Länder…aber das ist erstmal unwichtig.

brauchst keine Angst haben…ruf das Finanzamt an frag nach oder das Gewerbeamt, wenn du Gewerbe gründest…Ansonsten frag evtl. nach einem Beratungstermin bei einem Steuerberater, wieviel das kostet evtl. und gut ist…erstmal…
WEnn du nur paar Rechnungen schreibst brauchst du dafür keinen Steuerberater.

Stundensatz? naja kommt auf deine Qualifikation und berufliche Erfahrung an ein Junior-Designer wird anfangs eher ein etwas niedrigeren Stundensatz haben. Aber oft wollen die Kunden ein Angebot haben. Dann kannst den Stundensatz sowieso vergessen, das kannste dann nur aufgrund zahlreicher Projekte, die du gemacht hast, kalkulieren…WEnn ein Kunde ein Angebot will, dann rechne ich das nur intern mit meinem Stundensatz und wäge aber auch das Preisleistungsverhältnis ab.
Wenn du auf Fiverrr.com Freelancer-Jobs annimmst kannst deinen deutschen Stundensatz sowieso in die Tonne treten…da weht nämlich ein anderer Wind.

Aber berücksichtige für die Kalkulation wirklich immer auch deine Kosten. Darüber gibt es auch zahlreiche Literatur..

Tom

| Reply to Becker, Anja

#4

ach ja ich hab noch vergessen, dass wenn du von zu Hause aus arbeitest im Grunde auf jedenfall deinem Vermieter bescheid geben solltest. Bei Freiberuflichkeit vielleicht nicht so schlimm aber bei der Gewerbeanmeldung dann ist es notwendig, da du die Wohnung ja eigentlich zu Wohnzwecken gemietet hast und eine gewerbliche Nutzung bedarf der Genehmigung…
Allerdings hast du bei einem häuslichen Arbeitszimmer wahrscheinlich Glück weil ja im Grunde keine gewerblich Abnutzung vorliegt, kein Kundenverkehr, kein Lieferantenverkehr, keine Aussenwirkung usw…als die meisten Gerichte haben so entschieden…
Aber der Vermieter kann sich auch quer stellen und evtl. neu verhandeln wollen…
Also bei der Freiberuflichkeit wäre das unter Umständen vielleicht gar nicht mal meldepflichtig wenn du zuhause am Schreibtisch was machst aber bei Gewerbeanmeldung schon…eigentlich beides…frag lieber nach…

Evtl. gäbe es dann noch die Möglichkeit im Falle dein Vermieter spielt nicht mit und verlangt viel mehr Miete plötzlich, dir eine virtuelle Firmenadress zu besorgen. Die bekommst schon ab 29 Euro…Die wird dann bei der Anmeldung des Gewerbes verwendet. Allerdings muss bei Geschäftsführer dann deine Wohnung angegeben werden, weil sond das Finanzamt ne Steuerprüfung macht und wenn sie dann feststellen dass bei der virtuellen Adresse ja gar keine Firmenunterlagen liegen…dann kann dir evtl. sogar etwas aberkannt werden…drum musst du dann deine Heimadresse als geschäftsführeradresse angeben, da wo sozusagen die Unterlagen liegen…aber da würde ich lieber das Finanzamt genau um Rat fragen oder den Steuerberater…

| Reply to Becker, Anja
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